VG Kassel bestätigt: KI-Nutzung in der Hausarbeit kostet den Prüfungsanspruch (Urteil vom 25.02.2026)
Das VG-Kassel-KI-Urteil vom 25.02.2026 (Az. 7 K 2515/25.KS) stellt klar: Bereits eine einzige nicht offengelegte Nutzung generativer KI in einer Hausarbeit kann als Täuschung gelten. Der Masterstudent erhielt 5,0; außerdem wurden eine besonders schwere Täuschung und der Ausschluss von der Wiederholungsprüfung bestätigt. Die Berufung wurde zugelassen.
VG Kassel
Urteil vom 25.02.2026 · 7 K 2515/25.KS (Parallelfall Informatik: 7 K 2134/24.KS)
Masterstudent „Öffentliches Management“, Hausarbeit im Modul Verwaltungsrecht
Note 5,0 · besonders schwere Täuschung · Ausschluss von der Wiederholungsprüfung (Verlust des Prüfungsanspruchs)
Klage abgewiesen · Berufung zum Hessischen VGH zugelassen → nicht rechtskräftig
Das VG-Kassel-KI-Urteil betrifft nicht nur vollständig KI-generierte Arbeiten. Es ist auch für Studierende wichtig, die eigene Texte durch ein Sprachmodell fachlich überarbeiten lassen. Der Einwand „Ich habe nur korrigieren lassen“ schützt nach der Entscheidung nicht automatisch vor dem Täuschungsvorwurf.
Auch bei der Suchfrage KI-Hausarbeit und Exmatrikulation ist eine genaue Einordnung nötig. Das Gericht ordnete keine Exmatrikulation an. Bestätigt wurden jedoch 5,0, eine besonders schwere Täuschung und der Ausschluss von der Wiederholungsprüfung. Der Verlust des Prüfungsanspruchs kann nach der jeweiligen Hochschul- und Prüfungsordnung weitere Folgen haben.
Der Fall im Detail
Der Fall zeigt, wann generative KI in der Hausarbeit als Täuschung bewertet werden kann. Entscheidend waren die Übernahme inhaltlicher Vorschläge, die fehlende Kennzeichnung und eine unterschriebene Erklärung, wonach die Prüfungsleistung selbstständig erstellt worden sei.
Februar 2025 – Abgabe der Hausarbeit mit Selbständigkeitserklärung
Der Kläger studierte im Masterstudiengang „Öffentliches Management“ an der Universität Kassel. Im Februar 2025 reichte er im Modul Verwaltungsrecht eine Hausarbeit mit unterschriebener Selbständigkeitserklärung ein. Damit erklärte er, die Prüfungsleistung selbstständig und ohne unzulässige fremde Hilfe angefertigt zu haben.
Später räumte der Student ein, eigene Textpassagen in ein Large Language Model kopiert zu haben. Er habe sich Kritik und Korrekturvorschläge geben lassen und einen großen Teil davon übernommen. Für das VG-Kassel-KI-Urteil war wesentlich, dass die Arbeit nach außen als vollständig eigenständige Leistung erschien, obwohl das KI-System ihre fachliche Ausgestaltung beeinflusst hatte.
6. Mai 2025 – der Bescheid der Universität
Mit Bescheid vom 6. Mai 2025 bewertete die Universität Kassel die Hausarbeit mit 5,0. Zugleich stellte sie eine besonders schwere Täuschung fest und verfügte den Ausschluss von der Wiederholungsprüfung. Der Student konnte die Leistung nicht erneut ablegen und verlor den Prüfungsanspruch in diesem Modul.
Der Ausschluss von der Wiederholungsprüfung ging damit über das einfache Nichtbestehen hinaus. Nach Auffassung der Universität war die nicht offengelegte, fachlich relevante KI-Nutzung als besonders schwere Täuschung zu bewerten. Der Widerspruch des Studenten blieb erfolglos.
25. Februar 2026 – das Urteil des VG Kassel
Am 25. Februar 2026 wies das Verwaltungsgericht Kassel die Klage ab. Das VG-Kassel-KI-Urteil bestätigte die Bewertung mit 5,0, die Feststellung einer besonders schweren Täuschung und den Ausschluss von der Wiederholungsprüfung.
Das Gericht ließ jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu. Das VG-Kassel-KI-Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig. Es bietet eine wichtige erstinstanzliche Orientierung, stellt aber noch keinen endgültig abgeschlossenen Präzedenzfall dar.
Warum „nur Kritik und Korrekturvorschläge“ nicht half
Der Student argumentierte, er habe die Hausarbeit selbst verfasst und das Sprachmodell lediglich um Kritik und Korrekturvorschläge gebeten. Diese Darstellung überzeugte das Gericht nicht. Für eine KI-Täuschung in der Prüfung kommt es nicht nur darauf an, wer den ersten Entwurf geschrieben hat. Entscheidend ist auch, welche fachlichen Änderungen anschließend durch KI erzeugt und übernommen wurden.
Nach der gerichtlichen Bewertung kann die Übernahme fachlicher KI-Vorschläge als Übernahme fremden Gedankenguts gelten. Die KI wirkt dabei als Mittler. Werden ihre Beiträge ohne Kennzeichnung in die Prüfungsleistung integriert, entsteht der Eindruck, Argumentation und Formulierung stammten vollständig vom Prüfling.
Eine reine Kontrolle von Rechtschreibung und Grammatik kann dagegen zulässig bleiben, ähnlich wie bei klassischen Korrekturfunktionen in Textverarbeitungsprogrammen. Die Grenze wird überschritten, wenn die Bearbeitung die fachliche Aussage, Argumentationsstruktur oder rechtliche Bewertung verändert. Deshalb half die Verteidigung mit angeblich bloßen Korrekturvorschlägen im VG-Kassel-KI-Urteil nicht.
Nach Auffassung des Gerichts kann generative KI nicht versehentlich zur fachlichen Bearbeitung einer Prüfungsleistung eingesetzt werden. Das Eingeben eigener Texte, das Anfordern von Vorschlägen und deren Übernahme sind aktive Handlungen. Studierende müssen daher erklären können, welche Funktionen sie genutzt und welche Änderungen sie selbst vorgenommen haben.
Zusätzlich enthielten die Fußnoten Gerichtsentscheidungen, die teilweise gar nicht existierten. Der Student gab an, diese Angaben ungeprüft aus den KI-Vorschlägen übernommen zu haben. Für das Gericht sprach dies gegen eine eigenständige wissenschaftliche Kontrolle und für erhebliche Täuschungsenergie.
Grundsätzlich trägt die Universität die Beweislast. Nach dem VG-Kassel-KI-Urteil kann eine Täuschung jedoch durch einen Anscheinsbeweis und eine Gesamtschau von Indizien nachgewiesen werden. Der Prüfling muss an der Aufklärung mitwirken und ein plausibles alternatives Geschehen darlegen, wenn er den Verdacht entkräften will.
Nach der vom Gericht bestätigten Linie ist die Grenze zur nicht mehr selbstständigen Prüfungsleistung „bereits mit einer einzigen nicht offengelegten Nutzung generativer KI überschritten“. — VG Kassel, Urteil vom 25.02.2026, wiedergegeben nach beck-aktuell.
Was das für die Selbstständigkeitserklärung und den Prüfungsanspruch bedeutet
Eine Selbstständigkeitserklärung bei KI-Nutzung ist nicht automatisch falsch. Entscheidend sind die Prüfungsordnung, konkrete Hinweise der Hochschule und die Art der eingesetzten Funktionen. Ist generative KI ausdrücklich zugelassen, müssen Studierende die vorgesehenen Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten einhalten.
Problematisch wird es, wenn eine Selbstständigkeitserklärung unterschrieben wird, obwohl fachliche KI-Beiträge verborgen bleiben. Nach dem VG-Kassel-KI-Urteil kann bereits ein einziger nicht offengelegter Einsatz genügen, wenn dadurch eine nicht selbstständig erbrachte Leistung als eigene erscheint.
Studierende sollten deshalb vor der Abgabe klären, ob verwendete Tools, Prompts, übernommene Formulierungen oder KI-generierte Gliederungsvorschläge dokumentiert werden müssen. Unklare Regeln sind kein sicherer Freibrief. Entscheidend bleibt, ob die verlangte eigenständige wissenschaftliche Leistung tatsächlich selbst erbracht wurde.
Wer bereits mit einem Verdacht konfrontiert ist, sollte Prüfungsordnung, Entwurfsstände, Versionsverläufe, Quellen und tatsächliche Arbeitsschritte sichern. Hilfreich ist der Überblick, was tun bei einem KI-Vorwurf in der Hausarbeit. Ebenso wichtig ist zu verstehen, wie Hochschulen KI und Ghostwriting aufdecken.
Bei der Frage KI-Hausarbeit und Exmatrikulation ist Zurückhaltung erforderlich. Das Gericht bestätigte keine unmittelbare Exmatrikulation, sondern den Verlust des Prüfungsanspruchs durch den Ausschluss von der Wiederholungsprüfung. Ob daraus die Beendigung des Studiums folgt, richtet sich nach den jeweiligen Hochschul- und Prüfungsregeln. Im Einzelfall kann rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Verwandte Rechtsprechung
Am selben Tag entschied das VG Kassel einen Parallelfall aus dem Bachelorstudiengang Informatik unter dem Aktenzeichen 7 K 2134/24.KS. Dort ging es unter anderem um Übersetzungs- und KI-Hilfen sowie deutliche Unterschiede zwischen der schriftlichen Arbeit und den im mündlichen Gespräch gezeigten Kenntnissen.
Die Verfahren dürfen nicht vermischt werden. Das hier behandelte VG-Kassel-KI-Urteil betrifft den Masterstudiengang „Öffentliches Management“, eine Hausarbeit im Modul Verwaltungsrecht und das Aktenzeichen 7 K 2515/25.KS. Gemeinsam ist beiden Entscheidungen, dass nicht offengelegte KI-Hilfe als unerlaubte fremde Unterstützung bewertet werden kann und die Berufung zugelassen wurde.
FAQ
Generative KI in der Hausarbeit ist nach dem VG-Kassel-KI-Urteil jedenfalls dann eine Täuschung, wenn fachliche oder inhaltliche Beiträge übernommen und nicht offengelegt werden. Zusätzlich sind die Prüfungsordnung und die ausdrücklichen Vorgaben der Hochschule maßgeblich.
Eine reine Rechtschreib- und Grammatikprüfung kann zulässig sein, sofern die Hochschule nichts anderes vorgibt. Eine KI-Täuschung in der Prüfung liegt dagegen nahe, wenn das System fachliche Änderungen, neue Argumente oder inhaltliche Formulierungen liefert, die als eigene Leistung übernommen werden.
Die Hausarbeit wurde mit 5,0 bewertet. Die Universität stellte eine besonders schwere Täuschung fest und verfügte den Ausschluss von der Wiederholungsprüfung. Das VG Kassel bestätigte diese Maßnahmen. Eine Exmatrikulation war nicht die unmittelbar ausgesprochene Sanktion.
Nein. Das VG-Kassel-KI-Urteil vom 25.02.2026 ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
Quellen
- beck-aktuell: „KI in der Uni-Prüfung: Hast du das eigenständig erarbeitet?“
- Hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit: Unzulässige Nutzung Künstlicher Intelligenz bei studentischen Prüfungsleistungen
- dejure: VG Kassel, 25.02.2026, Az. 7 K 2515/25.KS
- Anwalts-Blog: ergänzender Kontext zur KI-Nutzung in der Hausarbeit
Zuletzt aktualisiert am 16. August 2026 würde Becker Sophia



